Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten

Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit sind Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat schon 2011 solche umgekehrten Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen und das jetzt auch für den Fall einer längeren Auswärtstätigkeit ohne doppelte Haushaltsführung bestätigt.


Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.