Künstlersozialabgabe bleibt 2016 unverändert bei 5,2 %

Die Künstlersozialabgabe, die auf alle Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten anfällt, bleibt 2016 voraussichtlich unverändert beim aktuellen Satz von 5,2 %.

Laut dem Entwurf für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2016 unverändert bei 5,2 %. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.


Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.